Fragen rund um die Geburt
Hier finden Sie Antworten zu Fragen rund um die Geburt. Diese Seite wird laufend ausgebaut.
Antwort: Sie gehen für die Geburt in eine Klinik oder in ein Geburtshaus. Bei einem normalen Verlauf verlassen Sie 6-8 Stunden nach der Entbindung die Klinik oder das Geburtshaus. Bis 24 Stunden Aufenthaltsdauer im Spital wird als "ambulant" abgerechnet. Die freipraktizierende Hebamme besucht Sie danach während 10 Tagen zu Hause. Die Kosten für die Hausbesuche der Hebamme sind von der Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt.
Antwort: Sie gehen für die Entbindung in ein Spital oder eine Klinik mit Geburtenabteilung. Ihr Arzt, Ihre Ärztin hat sie dort optimalerweise schon mit einem Kurzbericht angemeldet. Das Wochenbett können Sie stationär verbringen oder auch ambulant. Die Aufenthaltsdauer beträgt etwa 4-5 Tage, nach Kaiserschnitt etwa 1 Tag länger als nach Spontangeburt.
Antwort: Sie haben eine "persönliche" Hebamme, die Sie zur Geburt ins Spital begleitet. Vermutlich haben Sie schon einige Schwangerschaftskontrolle in der Hebammenpraxis besucht. Die Hebamme hat mit dem Spital einen Beleghebammen-Vertrag. Das Wochenbett können Sie im Spital verbringen oder Sie entscheiden sich für einen ambulanten Spitalaufenthalt. Die Beleghebamme wird Sie auch im Wochenbett zuhause betreuen. Das Beleghebammen-System wird als zukunftweisend diskutiert. Zur Zeit sind Beleghebammen aber noch nicht sehr verbreitet. Nehmen Sie also frühzeitig mit einer Hebamme Kontakt auf, wenn Sie eine Beleghebamme suchen.
Antwort: Es gibt verschiedene Geburtshäuser in der Schweiz. Diese werden von Hebammen geführt und bieten eine häusliche, gemütliche und familiäre Umgebung für Ihre Geburt. Im Geburtshaus bleibt man ein paar Tage in einem Familienzimmer oder man kann auch gleich nach der Geburt nach Hause gehen. Dies ist je nach Haus verschieden und wird im Dialog bei den Schwangerschaftskontrollen oder in einem Geburtsgespräch besprochen. Die verschiedenen Geburtshäuser der Deutschschweiz finden Sie über unsere Linksammlung "Geburtshäuser".
Antwort: Bei einer Geburt im Geburtshaus und bei einer ambulanten Geburt (bis zum Austritt < 96 Stunden nach der Geburt oder vor dem Guthrie-Test) fallen sogenannte "Pikettdienst-Kosten" an. Diese Enstschädigung für die Rufbereitschaft der Hebamme sind eine Empfehlung des SHV (Schweizerischen Hebammenverband). Die Hebamme ist für Sie als Gegenleistung während 3 Wochen vor bis 2 Wochen nach dem Geburtstermin immer telefonisch erreichbar oder organisiert eine Vertretung. Die Kosten für den Bereitschaftsdienst werden von den (meisten) Krankenkassen nicht übernommen. Es gibt jedoch Gemeinden, die dieses "Wartgeld" übernehmen. Ihre Hebamme informiert sie gerne und hat ein entsprechendes Formular.
Antwort: Wenn Sie eine Wassergeburt planen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Ärztin/Arzt informieren, weil es einige Laborwerte für Spital braucht (Hepatitis, StreptoB). Diese Werte werden in den letzten Wochen vor der Niederkunft nochmals getestet.
Antwort: Rufen Sie in folgenden Fällen Ihre Hebamme an:
- bei regelmässiger Wehentätigkeit alle 5-10 Minuten während 1 Stunde
- bei Blasensprung ( Fruchtwasserabgang )
- bei Verdacht auf Blasensprung
- bei plötzlichen Blutungen
- bei starken Schmerzen
-
bei verminderten oder fehlenden Kindsbewegungen
- bei Unsicherheiten, Unwohlsein oder Fragen zur Geburt
Antwort: Dann ist es möglich ein Schwangerschafts-Gespräch bei einer Hebamme zu machen. In Verbindung mit einer Schwangerschaftskontrolle werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.